Badsanierung in Mietwohnungen: Darauf sollten Sie achten

Sie sind Mieter und möchten eine Badsanierung in Ihrer Mietwohnung durchführen lassen? Dann gibt es einiges zu beachten!

Viterma Badsanierung Korschenbroich

Bei einer Badsanierung gibt es einige Dinge zu beachten, schließlich werden für einen kompletten Badumbau verschiedene Gewerke benötigt, die koordiniert werden müssen. Mit einem einzigartigen Sanierungskonzept, hochwertigen Produkten aus eigener Fertigung und top geschulten Handwerkern hat Viterma in den letzten Jahren den Bädermarkt revolutioniert – und bietet Ihnen die Badsanierung aus einer Hand. In Fachbetrieben unserer Franchisepartner:innen, bei denen die entsprechende Gewerbeberechtigung nicht vorliegt, werden Elektro- und Installationsarbeiten gemeinsam mit befugten Partnerunternehmen aus der Region für Sie umgesetzt.

Während Besitzer von Häusern, Eigentumswohnungen und Co. ihr Badezimmer ohne Rücksprache sanieren lassen können, weicht die Sachlage für Mieter ab. In diesem Ratgeberartikel erfahren Sie alles zum Thema Badsanierung in Mietwohnungen und welche Rechte, Pflichten und mögliche Alternativen es für Sie gibt.

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Viterma ist Ihr Experte für schnelle Badsanierung. In kurzer Zeit verwandeln wir Ihr altes Badezimmer in ein barrierefreies Traumbad. Verlassen Sie sich auf höchste Qualität mit Produkten aus eigener Produktion. Dazu gehört unsere bodengleiche Dusche mit rutschhemmender Oberfläche sowie unserem fugenlosen Viterma Wandsystem, die Schimmel und Wasserschäden vorbeugen und obendrein absolut pflegeleicht sind.

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Badsanierung in Mietwohnung: Grundsätzliche Informationen

Für Badezimmer in Mietwohnungen gilt, dass Mieter prinzipiell keinen Anspruch auf eine Modernisierung der Nasszelle haben. Von rechtlicher Seite aus betrachtet, ist der Vermieter lediglich dazu verpflichtet, das Badezimmer instand zu halten – also dafür Sorge zu tragen, dass die sanitären und technischen Elemente funktionieren. Stört sich der Mieter also an Verschleiß (beispielsweise oberflächlichen Rissen) oder einem veralteten Design des Badezimmers, muss er dies dennoch in Kauf nehmen.

In den meisten Fällen sind Vermieter mit kleinen Veränderungen und Eingriffen einverstanden, sofern diese sich problemlos wieder rückgängig machen lassen und keine Schäden verursachen. Damit hat der Mieter beispielsweise die Möglichkeit, WC-Sitz, Lampen, Handtuchhalter oder Spiegel ohne Absprache mit dem Vermieter auszutauschen. Der Vermieter kann jedoch einfordern, dass die Veränderungen wieder rückgängig gemacht werden müssen. Sie benötigen für eine der Änderungen ein Bohrloch? Dann sollten Sie dieses in den Fugen bohren, um keine Fliese zu beschädigen.

Badsanierung in Mietwohnungen

Das ist bei größeren Änderungen im Mieterbad zu beachten

Wenn Sie als Mieter eine Komplettbadsanierung in Ihrer Mietwohnung planen, gibt es einige Dinge zu beachten. Im Zweifelsfall empfiehlt sich hier das Aufsuchen eines Experten im Bereich Mietrecht. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie größere bauliche Veränderungen vornehmen möchten, müssen Sie zwingend die Erlaubnis des Vermieters einholen. Tun Sie dies nicht, besteht die Gefahr einer Abmahnung. Auch ein Rückbau in den Originalzustand ist bei einer Komplettbadsanierung kaum oder gar nicht möglich.

Sie möchten die Fliesen im Mieterbad austauschen? Sie wollen die Badfliesen überstreichen? Sie planen, die alte Badewanne oder Dusche mit hohem Einstieg durch eine bodengleiche Dusche zu ersetzen? Dann sprechen Sie vorher mit Ihrem Vermieter und führen Sie keine Änderungen ohne Absprache durch. Sie haben sich auf eine Badsanierung in der Mietwohnung geeinigt? Dann lassen Sie sich die Zustimmung auf jeden Fall schriftlich von Ihrem Vermieter geben. Dabei sollten Sie auch folgende Fragen klären:

  • Was wird alles geändert?
  • Wer übernimmt die Kosten für die Badsanierung bzw. findet eine Kostenaufteilung statt?
  • Wird durch die Badsanierung die Miete erhöht?

Lassen Sie die Badsanierung auf jeden Fall von einem Badexperten wie Viterma durchführen, um sicherzustellen, dass alles fachlich korrekt und mit hochwertigen, langlebigen Produkten umgesetzt wird.

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Der Sonderfall: Die barrierefreie Badsanierung in der Mietwohnung

Die eigenen Lebensumstände können sich von heute auf morgen ändern und wenn durch ein körperliches Handicap die Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, kann auch eine barrierefreie Badsanierung in der Mietwohnung notwendig werden. Gesetzliche Vorschriften sehen dabei vor, dass der Vermieter in gewissen Fällen dem Umbau der Wohnräume zustimmen muss. Die Kosten dafür trägt allerdings der Mieter. Dieser wird jedoch durch vielfältige Förderprogramme unterstützt, sodass er nicht für die gesamten Kosten aufkommen muss. Auch lassen sich die Arbeiten von der Steuer absetzen.

Sie möchten mehr zum Thema barrierefreie Badsanierung erfahren? In unserem Ratgeberartikel erfahren Sie, worauf bei einem barrierefreien Bad zu achten ist, welche Ausstattung Sie wählen sollten, welche Zuschüsse möglich sind und wie Sie auch ein kleines Badezimmer barrierefrei umsetzen können.

Badsanierung in Mietwohnungen

Badsanierung in Mietwohnungen: Die wichtigsten Fakten zusammengefasst

Die wichtigsten Punkte, die Sie beachten müssen, wenn Sie eine Badsanierung in einer Mietwohnung planen, haben wir Ihnen nachfolgend noch einmal zusammengefasst.

1) Instandhaltung
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, das Badezimmer in Ihrer Mietwohnung instand zu halten. Sanitäre und technische Elemente müssen einwandfrei funktionieren.

2) Mängel im Bad
Badezimmer haben in der Regel eine Lebensdauer von 25 bis 35 Jahren. Wenn Sie Mängel feststellen, sollten Sie Ihren Vermieter darauf hinweisen. Ob, und in welcher Form eine Erneuerung stattfindet, wird im Einzelfall entschieden

3) Mietminderung
Sie haben Mängel oder Beanstandungen an Ihren Vermieter gemeldet? Dann hat er das Recht, diese vor Ort zu begutachten. Wenn keine Mängelbeseitigung erfolgt, kann unter Umständen eine Mietminderung erwirkt und der Anspruch auf Erneuerung vor Gericht durchgesetzt werden.

4) Schriftliche Bestätigung
Ihr Vermieter ist mit einer Badsanierung einverstanden? Dann lassen Sie sich diese Zusage schriftlich bescheinigen. Klären Sie auf diesem Wege auch Fragen bezüglich einer Mieterhöhung und der Kostenaufteilung. Darüber hinaus können Sie auch den Verzicht auf eine etwaige Rückbauverpflichtung festhalten lassen.

5) Abmahnung oder Kündigung
Sie haben ohne Zustimmung des Vermieters gröbere Eingriffe vorgenommen? Dies kann zu einer Abmahnung und im schlimmsten Fall sogar zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen. Auch die Rückbaukosten müssen Sie unter Umständen tragen.

6) Barrierefreies Wohnen
Für barrierefreies Wohnen in Mietwohnungen gibt es keine rechtlichen Verbindlichkeiten. Der Vermieter kann zwar dazu verpflichtet werden, einem behindertengerechten Umbau zuzustimmen, die Kosten trägt allerdings der Mieter selbst.

Badsanierung in Mietwohnungen

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Viterma uns unsere Franchise-Fachbetriebe sind Ihr zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner für hochwertige Badsanierung und Badrenovierung. Vereinbaren Sie jetzt Ihren kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin in den eigenen vier Wänden. Gerne besuchen unsere Fachexperten Sie mit unserer mobilen Badausstellung. Oder besuchen Sie einen unserer zahlreichen Schauräume in Österreich, der Schweiz oder Deutschland. Wir freuen uns auf Sie!

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