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Handwerkerbonus
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Informationen zum österreichischen Handwerkerbonus
Der österreichische Nationalrat die Neuauflage des Handwerkerbonus für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. Damit werden Arbeitsleistungen von Handwerksfachbetrieben für den privaten Wohn- und Lebensbereich im Inland gefördert. Pro Förderjahr kann maximal ein Förderantrag gestellt werden. Der Fördersatz beträgt 20 % der förderbaren Kosten, und zwar mit einem Maximalbetrag von 2.000 € im Jahr 2024 (von Kosten bis maximal 10.000 €). Für 2025 beträgt der maximale Förderbetrag 1.500 € (von Kosten bis maximal 7.500 €). Insgesamt werden für 2024 und 2025 dafür 300 Mio. € zur Verfügung gestellt.
Der österreichische Handwerkerbonus gilt bis 31. Dezember 2025, sofern das Kontingent nicht vorher aufgebraucht ist. Die Einreichung ist digital ab dem 15. Juli 2024 rückwirkend zum 1. März möglich.
Häufig gestellte Fragen zum Handwerkerbonus
Wie kann ich die Förderung durch den Handwerkerbonus beantragen?
Die Anträge können über das Internet auf der speziellen Landingpage der Buchhaltungsagentur des Bundes (https://handwerkerbonus.gv.at/) gestellt werden. Förderungsgesuche für das Kalenderjahr 2024 müssen dort bis spätestens 28. Februar 2025 eingereicht werden. Förderungsanfragen für das Kalenderjahr 2025 können ab dem 1. März 2025 bis spätestens 28. Februar 2026 eingebracht werden. Zusätzlich ist es auch möglich, eine unterstützte Antragsstellung bei Gemeindeämtern in Anspruch zu nehmen.
Wie hoch ist die Förderung durch den Handwerkerbonus?
Die Förderung durch den Handwerkerbonus beträgt für das Kalenderjahr 2024 maximal 2.000 € pro Person und Wohneinheit. Im Jahr 2025 sinkt dieser Betrag auf maximal 1.500 € pro Person und Wohneinheit. Die Kosten für die Arbeitsleistung müssen mindestens 250 € (ohne Umsatzsteuer) betragen.
Wer kann die Förderung mittels Handwerkerbonus beantragen?
Volljährige Privatpersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich, die an der gemeldeten Adresse Handwerkerleistungen durchführen lassen oder dort einen neuen bzw. zusätzlichen Wohnsitz begründen wollen.
Welche Unterlagen werden für die Beantragung des Handwerkerbonus benötigt?
Im Antragsformular sind persönliche Angaben wie Name, Geburtsdatum, Bankverbindung, etc. zu machen. Zudem wird eine Rechnung benötigt, auf der die Arbeitsleistung separat ausgewiesen ist. Diese muss den Ort der Leistungserbringung enthalten (also Postleitzahl, Straße, Hausnummer, Tür- und Stiegennummer). Zudem müssen Name und Anschrift des ausführenden Unternehmens, Name und Anschrift des Kunden, Art und Umfang der Leistung, Tag oder Zeitraum der Leistung, Entgelt, Ausstellungsdatum, Rechnungsnummer, Steuersatz und Steuerbetrag bzw. der Hinweis auf eine allfällige Steuerbefreiung und ggf. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, enthalten sein.
Zur Identitätsprüfung wird ID Austria verwendet. Ist dies nicht verfügbar, muss ein amtlicher Lichtbildausweis hochgeladen werden. Zudem ist ein Nachweis darüber, dass die Rechnung beglichen wurde, mit hochzuladen.
Welche Leistungen können mit dem Handwerkerbonus gefördert werden?
Gefördert werden Kosten für die reine Arbeitsleistung für Handwerkerleistungen, die vom 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025 angefallen sind. Die Kosten müssen separat auf der Rechnung ausgewiesen sein. Zu den Leistungen zählen: Sanitär-, Heizungs- und Klimainstallationen, Dacherneuerung, Tischler-, Spengler- und Malerarbeiten, Erneuerung von Fassaden und Wandtapeten, Austausch von Fenstern und Bodenbelägen, Neuanlage von Wintergarten, Terrassenüberdachung, Verglasung einer Loggia, Gartengestaltung, Dach- und Fassadenbegrünung, Teichanlagen und Pools, gepflasterte Flächen und Wege sowie Infrastrukturarbeiten.
Ist es möglich, den Handwerkerbonus mit anderen Förderungen zu kombinieren?
Für die durch den Handwerkerbonus geförderte Arbeitsleistung dürfen keine weiteren Förderungen wie die identische Arbeitsleistung in Form von Zuschüssen, Steuerbegünstigungen oder anderen Förderungen bei anderen Stellen in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus dürfen die Kosten auch nicht steuerlich als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Auch darf die Arbeitsleistung nicht durch eine Versicherungsleistung gedeckt sein.
Fallbeispiele zur Förderung durch den Handwerkerbonus
Beispiel 1
Frau M. lässt das Badezimmer an ihrem Hauptwohnsitz durch Viterma sanieren. Auf der Rechnung sind Arbeitsleistungen in Höhe von 3.000 € netto ausgewiesen. Sie reicht die Rechnung ein und erhält eine Erstattung in Höhe von 600 €. Damit ist ihr Antrag für 2024 final eingebracht und sie kann 2025 erneut bis zu 1.500 € Förderung (für eine weitere Sanierung) erhalten.
Beispiel 2
Familie R. hat sich entschlossen, einen Teil der Hausfassade sanieren zu lassen. Die Gesamtkosten des Maurers belaufen sich auf 10.000 € netto. Mit dem Handwerkerbonus erhalten sie eine Förderung in Höhe von 2.000 € für das Kalenderjahr 2024. Damit ist die maximale Förderung für diese Wohneinheit für das Jahr 2024 erreicht.
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