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Abschaffung des Eigenmietwerts
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Warum sich Sanieren jetzt doppelt für Sie lohnt
Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts ab 2029 verändert sich das Schweizer Steuersystem grundlegend. Für Hausbesitzer eröffnet sich damit ein einmaliges Zeitfenster, um noch von steuerlichen Vorteilen zu profitieren – insbesondere bei Sanierungen wie dem Badumbau.
Seit Jahrzehnten sorgt der sogenannte Eigenmietwert in der Schweiz für Diskussionen. Nun steht fest: Ab 2029 wird er abgeschafft. Für viele Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer ist das eine Erleichterung, weil sie künftig kein fiktives Einkommen mehr versteuern müssen. Doch der Entscheid hat auch eine Schattenseite – und die betrifft vorwiegend alle, die in den kommenden Jahren eine Renovation oder Modernisierung planen.
Denn mit der Abschaffung des Eigenmietwerts entfällt nicht nur die Steuer auf das fiktive Wohneinkommen, sondern auch die Möglichkeit, Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten und Renovationsausgaben vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Genau das macht die kommende Periode bis Ende 2027 zu einer besonders günstigen Zeit, um Sanierungen noch unter den aktuellen steuerlichen Bedingungen umzusetzen.
Viterma ist Ihr Experte für Komplettbad-, Teilbad- und WC-Renovation und berät Sie gerne direkt vor Ort oder in einem unserer Schauräume in der Schweiz.
Steuerlich profitieren – aber nur noch für kurze Zeit
Bis die Reform in Kraft tritt, können Eigenheimbesitzer weiterhin alle werterhaltenden Massnahmen steuerlich abziehen. Dazu zählen auch Badmodernisierungen. Diese Abzüge senken die Steuerlast – oft um mehrere Tausend Franken. Nach dem Stichtag 2029 entfällt diese Möglichkeit vollständig.
Das bedeutet: Wer ohnehin über eine Sanierung nachdenkt, hat jetzt einen doppelten Anreiz. Einerseits werden notwendige Modernisierungen steuerlich begünstigt, andererseits steigen der Komfort und der Immobilienwert.
Jetzt sanieren und profitieren
Ein modernes Badezimmer ist mehr als ein optisches Update. Es bedeutet Komfort, Sicherheit und langfristige Werterhaltung. Besonders in bestehenden Immobilien sind viele Bäder 20 Jahre oder älter – technisch veraltet, schwer zu reinigen oder nicht mehr altersgerecht. Eine Erneuerung steigert nicht nur die Lebensqualität, sondern wirkt sich auch direkt auf den Wert der Immobilie aus.
Immobilienexperten sind sich einig: Investitionen in die Bausubstanz – insbesondere in das Badezimmer – gehören zu den wertstabilsten Massnahmen überhaupt. Und solange sie steuerlich abzugsfähig sind, rentieren sie sich doppelt.
Beispielrechnung:
Eine Hausbesitzerin in St. Gallen lässt ihr Badezimmer für 30000 Franken erneuern. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 20 Prozent ergibt das eine Steuerersparnis von rund 6000 Franken.
Nach 2028 wäre dieselbe Investition steuerlich wirkungslos.
Damit wird klar: Wer jetzt investiert, profitiert gleich mehrfach – durch weniger Steuern, mehr Komfort und einen höheren Immobilienwert.
Die Folgen der Reform für Eigenheimbesitzer
Mit dem Eigenmietwert verschwindet ein jahrzehntelanges Streitthema, das vor allem Eigenheimbesitzer mit geringen Hypothekarschulden belastete. Doch gleichzeitig gehen die steuerlichen Anreize verloren, das Eigenheim zu pflegen und instand zu halten. Renovationen, energetische Sanierungen und Umbauten werden ab 2029 aus eigener Tasche zu tragen sein – ohne steuerliche Entlastung.
Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das eine Umstellung. Die Schweiz fördert damit indirekt die Entschuldung: Wer keine Hypothek mehr hat, profitiert künftig stärker, da kein fiktives Einkommen mehr versteuert werden muss. Umgekehrt verlieren jene, die bisher mit Hypotheken und Renovationsabzügen ihre Steuerlast senkten, diesen Vorteil vollständig.
Wer also ohnehin eine Modernisierung plant, sollte sie in den nächsten Jahren umsetzen. „Ein Bad, das seit 20 Jahren im Einsatz ist, benötigt meist ohnehin eine Auffrischung – und jetzt kommt noch der steuerliche Aspekt hinzu. Diese Kombination gibt es in Zukunft nicht mehr.“
Komfort trifft Weitsicht
Viele Eigentümerinnen und Eigentümer kombinieren die anstehende Steueränderung mit einer vorausschauenden Planung. Besonders beliebt sind barrierearme Lösungen mit bodenebenen Duschen, Sitzgelegenheiten und rutschhemmenden Materialien. Damit schaffen sie ein Badezimmer, das nicht nur schön, sondern auch sicher und zukunftstauglich ist.
Solche Investitionen sind langfristig gedacht – und genau das macht sie attraktiv. Denn während kurzfristige Steuerersparnisse nur einmal wirken, bleibt der Nutzen eines modernen, pflegeleichten Bades über Jahrzehnte bestehen.
Bei Viterma wird jedes Bad individuell geplant und massgefertigt. Durch unser fugenloses Wandsystem und eine staubarme Umbauweise kann eine komplette Renovation meist innerhalb weniger Tage realisiert werden – ohne lange Baustellen oder unnötigen Schmutz. Gerade für Eigentümer, die ihr Zuhause weiterhin bewohnen möchten, ist das ein grosser Vorteil.
Jetzt handeln lohnt sich
Die Abschaffung des Eigenmietwerts wird das Steuerumfeld für Wohneigentümer in der Schweiz nachhaltig verändern. Für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um zu handeln. Eine Badmodernisierung bringt Komfort, Sicherheit und einen klaren finanziellen Vorteil.Viterma begleitet Kundinnen und Kunden in der gesamten Schweiz dabei mit individuellen, hochwertigen Lösungen – von der Beratung über die Planung bis zur Umsetzung. So wird aus einer steuerlich klugen Entscheidung ein nachhaltiges Wohlfühlprojekt.